Was ist überhaupt Militär?
Als Militär bezeichnet man in der Regel mit Waffen ausgerüstete Menschen die einem Staat dienen und mit Aufgaben der äußeren und inneren Sicherheit beauftragt sind und zusätzlich als Unterstützungskräfte dienen können.
Die Bezeichnung Militär (von französisch militaire, Einzahl ‚der Militär‘; Mehrzahl: ‚die Militärs‘) wird auch als Synonym für eine Zahl von Angehörigen der Streitkräfte (Soldaten) verwendet. In der Einzahl steht er ähnlich wie die Bezeichnung Dienstgrad für eine einzelne Militärperson der Offiziere und Generäle.
Bedeutung des Militärs
Die Hauptverwendung des Militärs wird in der Regel für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit, also der Verteidigung des Landes, oder seiner Bündnispartner vor Gefahren von anderen Streitkräften, Organisationen oder Gruppierungen vorangestellt. Dem gegenüber steht die Gewährleistung der inneren Sicherheit, bei der die Gesellschaft vor Gefahren, die sich im Land selber entwickeln, geschützt werden muss.
Als Aufgaben sind beispielsweise für die deutsche Bundeswehr festgelegt:
- Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus
- Unterstützung von Bündnispartnern
- Schutz des Inlandes und seiner Bürger
- Rettung und Evakuierung,
- Partnerschaft und Kooperation
- Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle)
Das Instrument, das den Streitkräften zu diesem Zweck zur Verfügung steht und nach dem (nach den Genfer Konventionen) grundsätzlich Kombattanten von Zivilisten unterschieden werden, ist traditionell die Waffengewalt. Spannungen zwischen Staaten können kriegerische Auseinandersetzungen hervorrufen, allerdings werden zunehmend auch andere Gefahren, wie Terrorismus für Kampfeinsätze ursächlich, wodurch die Streitkräfte heutzutage mehr und mehr mit der sogenannten unkonventionellen Kriegführung konfrontiert werden. Außerdem beschränkt sich die Aufgabe des Militärs nicht mehr ausschließlich auf bewaffnete Konflikte, sondern es rücken Techniken der Informationsgewinnung, internationale Friedensmissionen oder andere Arten der militärischen Auseinandersetzung, zum Beispiel der sogenannte „Cyberwar“, in den Vordergrund.
In der Öffentlichkeit hat das Militär vor allem in der Vergangenheit eine wichtige Komponente für das Nationalverständnis ausgemacht. Während die heutige westliche Gesellschaft dem Militär eher kritisch gegenüber steht, war es oftmals (z. B. zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs) ein wichtiger Faktor des Patriotismus (Näheres siehe: Militarismus). Vor allem in militärisch geprägten Ländern, wie China oder den USA, spielen die Streitkräfte eine entscheidende Rolle, um Macht zu demonstrieren. Die Streitkräfte sind von Natur aus ein wichtiges Standbein der Politik, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik. Die Ausuferung einer Macht des Militärs kann von der Unterdrückung eines Volkes bis hin zu einem Putsch und einer Militärregierung führen.
Neben der Verteidigung hat das Militär auch weitreichendere Aufgabengebiete wie die Friedenssicherung (z. B. bei Internationalen Blauhelmeinsätzen), Katastrophenhilfe (so auch Hurrican Katrina), Durchsetzung der wirtschaftlichen und politischen Interessen eines Landes/Bündnisses (wie die oft kritisierten „Öl-Kriege“) und zeremonielle Zwecke (u. a. Staatsempfänge).
Eigenschaften des Militärs
Streitkräfte zeichnen sich in der Regel (und nach internationalen Standards) durch folgende Eigenschaften aus:
- Sie stehen unter einem einheitlichen Kommando, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist
- Die Angehörigen unterscheiden sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung
- Die Soldaten unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegführung durchsetzt
- Sie sind bewaffnet (ein Soldat muss seine Waffe offen führen)
Hierarchie:
Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Dienstgradstruktur aus, der eine Befehlsstruktur folgt. Alle Soldaten unterliegen dabei dem Prinzip von Befehl und Gehorsam gegenüber ihren Vorgesetzten und müssen gewisse Einschränkungen ihrer Freiheiten und Grundrechte hinnehmen.
Militärrecht:
Das Militär hat in den meisten Staaten und auch nach dem Kriegsvölkerrecht (z. B. durch die Genfer Konventionen und die Haager Landkriegsordnung) einen gesonderten Status. Soldaten (sogenannte Kombattanten) nehmen einen Sonderstatus ein, indem sie in vielen Staaten einer speziell eingerichteten Militärgerichtsbarkeit, sowie einem internationalen Völkerstrafrecht unterliegen (z. B. Internationaler Militärgerichtshof). Die sogenannte Innere Führung wird geprägt von Rangordnung und Gehorsam (siehe Militärischer Befehl), allerdings haben Soldaten in Deutschland die Möglichkeit sich außerhalb des normalen Dienstweges an den Wehrbeauftragten zu wenden, der die Behandlung der „Staatsbürger in Uniform“ nach gültigem Recht überwacht.
Wehrpflicht und Reservesystem:
In vielen Staaten der Welt, insbesondere in jenen mit langer Militärtradition, oder bei ständiger Bedrohung (z. B. Israel, wo auch Frauen zum Militärdienst verpflichtet werden), müssen die Staatsbürger für einen gewissen Zeitraum in der Armee oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich des Katastrophenschutzes) ihrem Land dienen. Dieses System der Wehrpflicht soll die (zumeist männliche) Bevölkerung für den Fall eines Krieges vorbereiten, in dem sie dann gegebenenfalls zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden können, um ihr Land als Reservisten zu verteidigen. Diese Personen können, wenn sie als wehrfähig erachtet wurden, im Notfall zu den Streitkräften eingezogen werden und stehen somit als sogenanntes Reservesystem zur Verfügung.
Unterscheidungsmöglichkeiten des Militärs
Teilstreitkräfte:
Zwar ist jede Streitkraft unterschiedlich organisiert, allerdings kann in der heutigen Zeit allgemein nach Teilstreitkräften unterschieden werden. Dies sind zumeist Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe). Manche Staaten ergänzen ihre Streitkräfte durch weitere Teilstreitkräfte, wie einer Küstenwache oder der Marineinfanterie. In Deutschland werden zudem noch die Bereiche Streitkräftebasis sowie der Sanitätsdienst als Teilstreitkraft geführt.
Streitkräfte / Polizei:
In demokratisch organisierten Gesellschaften wird die Rolle des Militärs von der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) abgegrenzt. Außerdem bestehen Schutzmechanismen, um das Militär zu kontrollieren. Dies zeigt sich in der Eigenschaft einer sogenannten Parlamentsarmee. Dagegen sind in vielen repressiven Staaten diese beiden Funktionen vermischt und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben. Ausdruck für diesen Dualismus ist die Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsressort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizressort unterstehen.
Paramilitär:
Sogenannte paramilitärische Organisationen, oder Milizen (meist offiziell nicht-militärische Einheiten, die aber dennoch ähnliche Aufgaben haben), die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten offiziell nicht als Streitkraft und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt.
Kombattanten / Zivilbevölkerung:
Gemäß den Genfer Konventionen wird bei den Beteiligten an einem militärischen Konflikt grundsätzlich zwischen Kombattanten und der Zivilbevölkerung unterschieden. Kombattanten sind alle unter Waffen stehenden und auch als solche erkennbaren Mitglieder einer Konfliktpartei. Nur sie sind zu Kriegshandlungen berechtigt und im Gegensatz zu Zivilisten auch nicht direkt vor gegnerischer Gewalteinwirkung geschützt. Ihnen stehen im Falle einer Kriegsgefangenschaft bestimmte Rechte, wie ein faires Gerichtsverfahren, zur Verfügung. Demgegenüber haben die USA den völkerrechtlich stark umstrittenen Begriff des „ungesetzlichen Kombattanten“ eingeführt.
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2. Ritter und Bogenschützen (500-1500)
3. Piken und Schießpulver (1500-1680)
4. Steinschloss und Bajonett (1680-1815)
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